
{"id":4008,"date":"2014-10-21T15:33:04","date_gmt":"2014-10-21T15:33:04","guid":{"rendered":"https:\/\/www.geoplastglobal.com\/?p=4008"},"modified":"2025-10-28T07:50:01","modified_gmt":"2025-10-28T07:50:01","slug":"verkaufsbedingungen","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.geoplastglobal.com\/de\/verkaufsbedingungen\/","title":{"rendered":"Verkaufsbedingungen"},"content":{"rendered":"<h2 class=\"title\">Verkaufsbedingungen<\/h2>\r\n&nbsp;\r\n\r\n<strong>Art. 1 &#8211; Allgemeines<\/strong>\r\n\r\n1.1 Diese Verkaufsbedingungen gelten f\u00fcr alle Anfragen, Angebote, Bestellungen, Vertr\u00e4ge und sonstigen Rechtsbeziehungen zwischen Geoplast und dem Kunden, welche die Lieferung von Produkten und \/ oder Leistungen durch Geoplast zum Gegenstand haben. Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten, soweit nicht in einem Einzelvertrag ausdr\u00fccklich und schriftlich etwas anderes vereinbart wird.\r\n\r\n1.2 Soweit der Kunde bei Annahme des Angebots oder in sonstiger Weise diese allgemeinen Bedingungen f\u00fcr anwendbar erkl\u00e4rt, gilt der im Angebot von Geoplast enthaltene Hinweis auf diese ALLGEMEINEN VERKAUFSBEDINGUNGEN als alleiniger Hinweis und diese ALLGEMEINEN VERKAUFSBEDINGUNGEN finden Anwendung. Die ALLGEMEINEN VERKAUFSBEDINGUNGEN des Kunden finden keine Anwendung.\r\n\r\n1.3 Hat der Kunde einmal einen Vertrag oder ein sonstiges Rechtsverh\u00e4ltnis mit Geoplast abgeschlossen, auf den\/das diese ALLGEMEINEN VERKAUFSBEDINGUNGEN Anwendung finden, so gilt die Anwendbarkeit dieser ALLGEMEINEN VERKAUFSBEDINGUNGEN f\u00fcr k\u00fcnftige Vertr\u00e4ge oder sonstige Rechtsverh\u00e4ltnisse mit Geoplast als stillschweigend und unwiderruflich vereinbart.\r\n\r\n1.4 Sofern im Angebot nicht anderweitig angegeben, gilt das Angebot f\u00fcr einen Zeitraum von drei\u00dfig (30) Tagen.\r\n\r\n<strong>Art. 2 &#8211; Vertr\u00e4ge<\/strong>\r\n\r\n2.1 Angebote von Geoplast sind nicht bindend.\r\n\r\n2.2 Jeder Vertrag \u00fcber ein Produkt oder eine Dienstleistung muss in schriftlicher Form (Fax, Brief oder E-Mail) bei Geoplast eingehen. Telefonische oder pers\u00f6nliche Bestellungen des Kunden bed\u00fcrfen der schriftlichen Best\u00e4tigung durch Geoplast, bevor sie als g\u00fcltig und angenommen gelten.\r\n\r\n2.3 Weicht die Auftragsbest\u00e4tigung von Geoplast in einzelnen Punkten vom Vertrag oder der Bestellung ab, so ist der Kunde, der nicht innerhalb von vierundzwanzig (24) Arbeitsstunden nach Erhalt der Auftragsbest\u00e4tigung per Fax oder E-Mail reklamiert hat, verpflichtet, die Auftragsbest\u00e4tigung so zu akzeptieren, wie sie ist. Im Falle von Abweichungen im Angebot oder in der Bestellung ist die Auftragsbest\u00e4tigung von Geoplast das einzig g\u00fcltige Dokument.\r\n\r\n2.4 Eine Teilabwicklung der Bestellung ohne vorherige Auftragsbest\u00e4tigung durch Geoplast bedeutet nicht, dass die gesamte Bestellung von Geoplast angenommen wurde, sondern gilt vielmehr als Teilbest\u00e4tigung in Bezug auf die gelieferten Produkte und \/ oder Dienstleistungen. Die Entgegennahme des Produktes bzw. die Erbringung der Leistung steht in einem solchen Fall der Annahme der neuen Vertragsbestimmungen durch den Kunden gleich.\r\n\r\n2.5 Bestellungen des Kunden sind verbindlich und k\u00f6nnen nach ihrer Annahme durch Geoplast ohne schriftliche Zustimmung von Geoplast nicht mehr storniert werden.\r\n\r\n2.6 Geoplast erbringt anwendungstechnische Beratungen, wie z.B. kostenlose technische Beratung und Entw\u00fcrfe, Produktverwendungszeichnungen, nach bestem Wissen. Angaben oder Zusicherungen von Geoplast \u00fcber die Verwendung ihrer Produkte und deren Eignung f\u00fcr einen bestimmten Zweck entbinden den Kunden nicht von seiner Verpflichtung, eigene Berechnungen, Entw\u00fcrfe, Tests und Experimente durchzuf\u00fchren, um die Gr\u00f6\u00dfe, Menge und Eignung des Produkts f\u00fcr den beabsichtigten Einsatz oder Zweck festzustellen.\r\n\r\n2.7 Geoplast haftet nicht f\u00fcr Mengenabweichungen (Mangel oder \u00dcberschuss) zwischen dem Vertrag und dem tats\u00e4chlichen Bedarf am Standort, im Werk oder auf der Baustelle des Kunden. Die R\u00fcckgabe von Produkten durch den Kunden und die Erstattung durch Geoplast ist ausgeschlossen, es sei denn, Geoplast hat dem schriftlich zugestimmt. Sollte der Kunde eine gr\u00f6\u00dfere Menge des Produkts ben\u00f6tigen als im Vertrag angegeben, so ist die Differenz Gegenstand eines neuen Vertrags.\r\n\r\n2.8 Die f\u00fcr das Produkt von Geoplast geltenden vertraglichen Anforderungen sind in den jeweiligen Produktbeschreibungen definiert. Derartige Angaben zur Beschaffenheit eines Produktes stellen jedoch keine Zusicherung an sich dar. Etwaige Garantien von Geoplast m\u00fcssen ausdr\u00fccklich schriftlich festgehalten werden.\r\n\r\n<strong>Art. 3 &#8211; Preis und Zahlung<\/strong>\r\n\r\n3.1 Alle Produkte und Dienstleistungen werden verkauft und alle Preise verstehen sich ab Werk (EXW) (im Vertrag genannter Ort) gem\u00e4\u00df den Incoterms 2000, sofern im Angebot oder im Vertrag nichts anderes angegeben ist.\r\n\r\n3.2 Die Preise sind exklusive Mehrwertsteuer, sofern im Angebot oder im Vertrag nichts anderes angegeben ist. Die Preise der Produkte beinhalten keine Dienstleistungen (wie Vor-Ort-Unterst\u00fctzung, Beratung und Consulting), sofern im Angebot oder im Vertrag nicht ausdr\u00fccklich etwas anderes angegeben ist.\r\n\r\n3.3 Die Preise sind in Euro angegeben und die Zahlungen sind in Euro zu leisten, sofern sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt.\r\n\r\n3.4 Die Preislisten von Geoplast k\u00f6nnen ohne Vorank\u00fcndigung ge\u00e4ndert werden, wenn dies aufgrund neuer Gesetze und Vorschriften oder aus technischen Gr\u00fcnden erforderlich ist.\r\n\r\n3.5 Alle Zahlungen sind vom Kunden an Geoplast gem\u00e4\u00df den im Vertrag genannten Zahlungsbedingungen zu leisten. Fehlen die im Vertrag genannten Zahlungsbedingungen, erfolgt die Rechnungsstellung und Bezahlung der Produkte per Bank\u00fcberweisung vor deren Lieferung und die Rechnungsstellung und Bezahlung der Dienstleistung bei deren Erbringung.\r\n\r\n3.6 Die Annahme der Bedingungen f\u00fcr den Zahlungsaufschub ist ausdr\u00fccklich von der erfolgreichen Bonit\u00e4tspr\u00fcfung des K\u00e4ufers durch den Verk\u00e4ufer abh\u00e4ngig. Der Verk\u00e4ufer beh\u00e4lt sich daher das Recht vor, den Kaufvertrag auf der Grundlage des Ergebnisses einer solchen Pr\u00fcfung zu best\u00e4tigen oder abzulehnen.\r\n\r\n3.7 Der K\u00e4ufer kann keinen anderen Einwand als den der Nichtigkeit, der m\u00f6glichen Aufhebung oder des R\u00fccktritts vom Vertrag erheben, um die Zahlung zu verz\u00f6gern oder zu vermeiden.\r\n\r\n3.8 Bei Zahlungsverzug ist Geoplast berechtigt, Verzugszinsen in H\u00f6he des zuletzt von der italienischen Gazzetta Ufficiale festgesetzten j\u00e4hrlichen Verzugszinssatzes ab dem Tag der F\u00e4lligkeit zu erheben und dar\u00fcber hinaus alle ihr entstandenen Inkassokosten mit einem Betrag von mindestens 12% (zw\u00f6lf Prozent) des \u00fcberf\u00e4lligen Gesamtbetrages zu verlangen.\r\n\r\n3.9 Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen aus vorangegangenen Zahlungsaufforderungen nicht nach oder sind Teilzahlungen aus solchen Forderungen \u00fcberf\u00e4llig, so ist Geoplast berechtigt, die Lieferung von Produkten und\/oder Leistungen an den Kunden auszusetzen, auch wenn sie nicht im Zusammenhang mit diesen Verpflichtungen stehen. Bereits bei Geoplast eingegangene Zahlungen werden als Vertragsstrafe einbehalten; das Recht von Geoplast, einen weitergehenden Schaden geltend zu machen, bleibt davon unber\u00fchrt.\r\n\r\n3.10 Geoplast ist berechtigt, mit s\u00e4mtlichen Zahlungsanspr\u00fcchen, die ihr gegen den Kunden zustehen, mit Zahlungsanspr\u00fcchen des Kunden gegen Geoplast aufzurechnen, auch wenn diese Anspr\u00fcche nicht im Zusammenhang stehen.\r\n\r\n3.11 Jede Partei ist verantwortlich und haftbar f\u00fcr alle Steuern und Sozialabgaben im Zusammenhang mit Arbeitnehmern oder anderen Personen, die von der jeweiligen Partei an der Ausf\u00fchrung des Vertrags beteiligt sind, und die Parteien stellen sich gegenseitig von Anspr\u00fcchen in Bezug auf solche Steuern und Sozialabgaben frei.\r\n\r\n<strong>Art. 4 &#8211; Dokumentation<\/strong>\r\n\r\n4.1 Soweit im Vertrag nichts anderes vereinbart ist, wird die Dokumentation in englischer Sprache und im Standardformat von Geoplast geliefert.\r\n\r\n4.2 Stellt sich heraus, dass ein Teil der gelieferten Dokumentation unvollst\u00e4ndig und\/oder unrichtig ist, so hat die Partei, die diesen Mangel feststellt, die andere Partei zu benachrichtigen und Geoplast wird diesen Teil der Dokumentation unverz\u00fcglich vervollst\u00e4ndigen und\/oder berichtigen, wobei die Haftung von Geoplast f\u00fcr die Unvollst\u00e4ndigkeit oder Unrichtigkeit der Dokumentation auf diese Berichtigung beschr\u00e4nkt ist.\r\n\r\n<strong>Art. 5 &#8211; Eigentum und Gefahr, Transport, Lagerung und Versicherung<\/strong>\r\n\r\n5.1 Die Produkte oder die Dokumentation gelten immer als verkauft, erhalten und angenommen in den R\u00e4umlichkeiten von Geoplast: das gesamte Risiko des Verlusts und der Besch\u00e4digung geht mit der Lieferung gem\u00e4\u00df der Lieferbedingung Ex Works (EXW) Incoterms 2000 (im Vertrag genannter Ort) auf den Kunden \u00fcber. Eventuelle Vorbehalte sind unverz\u00fcglich auf dem Frachtbrief zu vermerken oder dem Spediteur per Einschreiben mit R\u00fcckschein sp\u00e4testens innerhalb von 48 Stunden nach der Lieferung mitzuteilen.\r\n\r\n5.2 Die Produkte bleiben bis zur vollst\u00e4ndigen vertragsgem\u00e4\u00dfen Bezahlung Eigentum von Geoplast und gehen mit Eingang der Zahlung bei Geoplast in das Eigentum des Kunden \u00fcber.\r\n\r\n5.3 Der Kunde ist verpflichtet, die Produkte, an denen Geoplast ein Sicherungsrecht hat, mit der gebotenen Sorgfalt zu lagern und auf eigene Kosten gegen Verlust und Besch\u00e4digung zu versichern. Der Kunde tritt hiermit seine k\u00fcnftigen Anspr\u00fcche aus solchen Versicherungen an Geoplast ab. Geoplast nimmt diese Abtretung hiermit an.\r\n\r\n<strong>Art. 6 &#8211; Verzug<\/strong>\r\n\r\n6.1 Hat Geoplast zu irgendeinem Zeitpunkt Grund zu der Annahme, dass sich die Erf\u00fcllung seiner Verpflichtungen verz\u00f6gert, wird Geoplast den Kunden unverz\u00fcglich benachrichtigen und anschlie\u00dfend schriftlich die voraussichtliche Dauer des Verzugs mitteilen.\r\n\r\n6.2 Umst\u00e4nde, die Geoplast nicht zu vertreten hat, insbesondere Umst\u00e4nde, die der Kunde zu vertreten hat, wie z.B. Zahlungsverzug oder Verzug von Verpflichtungen des Kunden, die Geoplast in Verzug setzen, berechtigen Geoplast, ihre Verpflichtungen in angemessenem Umfang aufzuschieben. Bei Verzug, den der Kunde zu vertreten hat, sind Geoplast die Kosten zu erstatten.\r\n\r\n<strong>Art. 7 &#8211; Gew\u00e4hrleistungen<\/strong>\r\n\r\n7.1 Es wird davon ausgegangen, dass der Kunde das Produkt oder die im Rahmen des Vertrages gelieferte Ware in gutem Zustand und vollst\u00e4ndig mit allen Teilen, Zubeh\u00f6rteilen und der Dokumentation erhalten hat, die im Rahmen des Vertrages erforderlich sind. Alle von Geoplast verkauften Waren m\u00fcssen von zufriedenstellender Qualit\u00e4t sein, d\u00fcrfen jedoch nicht als f\u00fcr einen bestimmten Zweck geeignet verkauft werden, es sei denn, der Kunde hat Geoplast schriftlich mitgeteilt, dass er sich auf die Sachkenntnis und das Urteilsverm\u00f6gen des Unternehmens verl\u00e4sst, und das Unternehmen hat diese Bestimmung schriftlich akzeptiert.\r\nGeoplast gew\u00e4hrt f\u00fcr seine Produkte eine eingeschr\u00e4nkte Garantie von einem (1) Jahr ab dem Datum der Verkaufsrechnung.\r\nGeoplast wird Waren oder Teile davon, die ausschlie\u00dflich aufgrund von Material- oder Verarbeitungsfehlern mangelhaft sind, reparieren oder ersetzen, sofern diese M\u00e4ngel Geoplast innerhalb von schriftlich mitgeteilt werden \r\n(i) dass im Falle von M\u00e4ngeln, die f\u00fcr den Kunden bei einer angemessenen Pr\u00fcfung der Ware bei Lieferung erkennbar gewesen w\u00e4ren, muss der Kunde Geoplast die M\u00e4ngel innerhalb von acht (8) Tagen nach Lieferung schriftlich mitteilen.\r\n(ii) dass der Kunde im Falle sonstiger M\u00e4ngel die M\u00e4ngel innerhalb von drei (3) Tagen nach dem Datum, an dem die M\u00e4ngel offensichtlich werden, dem Unternehmen schriftlich mitteilt und\r\n(iii) dass die mangelhaften Waren unverz\u00fcglich frachtfrei zur\u00fcckgesandt werden. Dies gilt nicht f\u00fcr den Vor-Ort-Support.\r\n\r\n7.2 Jegliche Gew\u00e4hrleistung gilt nur, wenn: a) die Produkte unter normalen Bedingungen und in \u00dcbereinstimmung mit den von Geoplast zur Verf\u00fcgung gestellten Unterlagen, Informationen und Ratschl\u00e4gen verwendet und gewartet werden; b) die Produkte nicht ohne die schriftliche Zustimmung von Geoplast modifiziert oder ver\u00e4ndert werden; c) der Kunde Geoplast solche M\u00e4ngel, Nichtkonformit\u00e4ten oder Abweichungen unverz\u00fcglich vor Ablauf der geltenden Gew\u00e4hrleistungsfrist mitgeteilt hat; d) der Mangel, die Vertragswidrigkeit oder die Abweichung nicht durch zusammenwirkende oder interoperable Ausstattungen oder andere, nicht vertragsgem\u00e4\u00df gelieferte Produkte verursacht worden ist; e) der Mangel, die Vertragswidrigkeit oder die Abweichung nicht durch Missbrauch, falsche Anwendung oder \u00e4u\u00dfere Einfl\u00fcsse verursacht worden ist; f) der Kunde Geoplast Gelegenheit gegeben hat, den Mangel, die Vertragswidrigkeit oder die Abweichung zu pr\u00fcfen und zu beheben; g) der Kunde die Verwendung, Anwendung oder Verarbeitung des mangelhaften Produkts nach Entdeckung des Mangels unterlassen hat. Der Kunde hat das Produkt sorgf\u00e4ltig zu verwahren und hat keinen Anspruch auf Ersatz von Lager- und sonstigen Kosten. Die normale Abnutzung des Produkts ist von dieser Garantie ausgeschlossen. Die Nachbesserung oder der Ersatz bzw. die R\u00fcckerstattung des Produkts erfolgt unverz\u00fcglich ab dem Zeitpunkt, zu dem der Kunde Geoplast eine vollst\u00e4ndige Anfrage diesbez\u00fcglich \u00fcbermittelt hat und Geoplast diese Anfrage schriftlich akzeptiert hat. F\u00fcr das reparierte oder ersetzte Produkt gilt die Garantie f\u00fcr den Rest der urspr\u00fcnglichen Garantiezeit, die nicht verl\u00e4ngert wird.\r\n\r\n7.3 Geoplast muss alle R\u00fccksendungen von Ausstattungen zur Reparatur oder zum Austausch genehmigen. Die Transportkosten und das Verlustrisiko f\u00fcr die Reparatur und\/oder den Ersatz der mangelhaften Ware gehen zu Lasten des Kunden, sofern nichts anderes vereinbart ist.\r\n\r\n7.4 Die vorstehenden Gew\u00e4hrleistungen stellen die einzigen Gew\u00e4hrleistungen dar, die Geoplast f\u00fcr die Produkte \u00fcbernimmt, und ersetzen alle anderen ausdr\u00fccklichen oder stillschweigenden Gew\u00e4hrleistungen, einschlie\u00dflich, aber nicht beschr\u00e4nkt auf stillschweigende Gew\u00e4hrleistungen der Handels\u00fcblichkeit und der Eignung f\u00fcr einen bestimmten Zweck.\r\n\r\n<strong>Art. 8 &#8211; Schadensersatz bei Fahrl\u00e4ssigkeit der Mitarbeiter<\/strong>\r\n\r\nGeoplast und der Kunde verpflichten sich, sich gegenseitig f\u00fcr alle Sach- und Personensch\u00e4den (einschlie\u00dflich Todesf\u00e4lle) zu entsch\u00e4digen, die auf vors\u00e4tzliche oder fahrl\u00e4ssige Handlungen oder Unterlassungen ihrer jeweiligen leitenden Angestellten, Mitarbeiter, Vertreter, Geoplast oder Subunternehmer im Zusammenhang mit der Erf\u00fcllung des Vertrages zur\u00fcckzuf\u00fchren sind.\r\n\r\n<strong>Art. 9 &#8211; Allgemeine Haftungsbeschr\u00e4nkung<\/strong>\r\n\r\n9.1 Sofern nicht ausdr\u00fccklich in diesem Artikel 9 oder an anderer Stelle im Vertrag etwas anderes bestimmt ist, haftet keine der Vertragsparteien gegen\u00fcber der anderen Partei im Rahmen des Vertrags f\u00fcr Produktions-, Nutzungs-, Gesch\u00e4fts-, Daten- oder Einkommensverluste oder f\u00fcr besondere, indirekte, zuf\u00e4llige oder Folgesch\u00e4den, unabh\u00e4ngig davon, ob die M\u00f6glichkeit solcher Sch\u00e4den vern\u00fcnftigerweise vorhersehbar war oder nicht.\r\n\r\n9.2 Keine der Parteien haftet gegen\u00fcber der anderen Partei f\u00fcr Sch\u00e4den, die 5 % (f\u00fcnf Prozent) des Vertragspreises pro Ereignis \u00fcbersteigen, wobei eine Reihe von zusammenh\u00e4ngenden Ereignissen als ein Ereignis betrachtet wird, und die insgesamt h\u00f6chstens 25 % (f\u00fcnfundzwanzig Prozent) des Vertragspreises betragen.\r\n\r\n9.3 Die in Artikel 9.1 und 9.2 vorgesehene Haftungsbeschr\u00e4nkung gilt nicht f\u00fcr Sch\u00e4den im Zusammenhang mit einer Verletzung der Verpflichtungen gem\u00e4\u00df Artikel 12, Vertraulichkeit.\r\n\r\n9.4 Keine Klage, unabh\u00e4ngig von der Form, die sich aus einer angeblichen Verletzung des Vertrages oder der Verpflichtungen aus dem Vertrag ergibt, kann von einem der beiden Teile mehr als zwei (2) Jahre nach Eintritt des Klagegrundes erhoben werden.\r\n\r\n9.5 Eine Partei, die einen Verlust oder Schaden erleidet, hat angemessene Ma\u00dfnahmen zur Begrenzung dieses Schadens zu ergreifen.\r\n\r\n<strong>Art. 10 &#8211; \u00c4nderung des Vertrags<\/strong>\r\n\r\nErg\u00e4nzungen oder \u00c4nderungen des Vertrages sind nur dann wirksam und f\u00fcr Geoplast verbindlich, wenn sie schriftlich vereinbart und von einem bevollm\u00e4chtigten Vertreter von Geoplast unterzeichnet wurden.\r\n\r\n<strong>Art. 11 &#8211; H\u00f6here Gewalt (Erleichterungen)<\/strong>\r\n\r\n11.1 Jede Vertragspartei ist von der Erf\u00fcllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen entbunden, und diese Verpflichtungen werden um einen unter den gegebenen Umst\u00e4nden angemessenen Zeitraum verl\u00e4ngert, wenn die Erf\u00fcllung der Verpflichtungen durch Arbeitsk\u00e4mpfe oder andere Gr\u00fcnde, die sich der Kontrolle der betroffenen Vertragspartei entziehen, verhindert oder verz\u00f6gert wird, ohne die Allgemeing\u00fcltigkeit des Vorstehenden einzuschr\u00e4nken, Dazu geh\u00f6ren auch h\u00f6here Gewalt, Unruhen, Kriege, Unf\u00e4lle, Embargos oder Beschlagnahmungen (hoheitliche Ma\u00dfnahmen), einschlie\u00dflich der Nichtverf\u00fcgbarkeit einer Ausfuhrgenehmigung f\u00fcr die Produkte oder Teile davon oder von Visa und Genehmigungen f\u00fcr das Personal von Geoplast, oder Verz\u00f6gerungen bei der Leistung ihrer Subunternehmer, die durch die in diesem Artikel 11 genannten Umst\u00e4nde verursacht werden.\r\n\r\n11.2 Das Recht auf Befreiung gilt unabh\u00e4ngig davon, ob der Grund f\u00fcr die Verhinderung oder Verz\u00f6gerung vor oder nach der vereinbarten F\u00e4lligkeit der Verpflichtungen eintritt.\r\n\r\n11.3 Im Falle h\u00f6herer Gewalt hat die betroffene Partei die andere Partei unverz\u00fcglich schriftlich zu benachrichtigen und ihr alle relevanten Informationen zu \u00fcbermitteln.\r\n\r\n11.4 Dauert ein Grund f\u00fcr h\u00f6here Gewalt l\u00e4nger als 3 (drei) Monate an, so hat jede Partei das Recht, den Vertrag zu k\u00fcndigen.\r\n\r\n<strong>Art. 12 &#8211; Vertraulichkeit<\/strong>\r\n\r\n12.1 F\u00fcr die Zwecke dieses Artikels werden vertrauliche Informationen als Informationen definiert, die zum Zeitpunkt der Offenlegung ausdr\u00fccklich als vertraulich bezeichnet werden oder ihrer Natur nach offensichtlich vertraulich oder gesch\u00fctzt sind, wie z. B. Gesch\u00e4ftsgeheimnisse und Entw\u00fcrfe.\r\n\r\n12.2 Vorbehaltlich der nachstehenden Bestimmungen dieses Artikels 12 verpflichtet sich die empfangende Vertragspartei, vertrauliche Informationen streng vertraulich zu behandeln und sie weder direkt noch indirekt an andere Personen, Firmen, Unternehmen, Vereinigungen oder K\u00f6rperschaften weiterzugeben, gleichg\u00fcltig zu welchem Zweck, und sie darf diese vertraulichen Informationen nicht nutzen oder kopieren, es sei denn, dies geschieht zum Zwecke des Vertrags. Solche vertraulichen Informationen d\u00fcrfen nur solchen Mitarbeitern, Beratern und Unterauftragnehmern der empfangenden Vertragspartei offengelegt werden, die f\u00fcr den Zweck, f\u00fcr den sie offengelegt wurden, vern\u00fcnftigerweise Zugang zu diesen Informationen ben\u00f6tigen und die gegen\u00fcber der empfangenden Vertragspartei zur Geheimhaltung verpflichtet sind. Diese Verpflichtung erlegt keiner der Vertragsparteien eine Verpflichtung in Bezug auf einen Teil dieser Informationen auf, der: a) der empfangenden Vertragspartei bekannt waren, bevor sie sie von der anderen Vertragspartei erhalten hat; b) bekannt sind oder (ohne Vers\u00e4umnis der empfangenden Vertragspartei) allgemein bekannt werden; c) der empfangenden Vertragspartei von einem Dritten zur Verf\u00fcgung gestellt werden, von dem die empfangende Vertragspartei nach Treu und Glauben annimmt, dass er diese Informationen ohne Einschr\u00e4nkung weitergeben darf; d) von der offenlegenden Vertragspartei einem Dritten allgemein und ohne Einschr\u00e4nkung offengelegt werden; e) von der empfangenden Vertragspartei unabh\u00e4ngig entwickelt werden, ohne dass vertrauliche Informationen der offenlegenden Vertragspartei verwendet werden.\r\n12.3 Der Kunde und Geoplast sind sich einig, dass die Gesch\u00e4ftsgeheimnisse des jeweils anderen urheberrechtlich gesch\u00fctzt und vertraulich sind. Der Kunde erkl\u00e4rt sich damit einverstanden, dass der Inhalt des Angebots und des Vertrages vertraulich ist.\r\n\r\n12.4 Soweit nichts anderes vereinbart ist, hat Geoplast das Recht, den Kunden als Referenz zu verwenden.\r\n\r\n12.5 Die in diesem Artikel 12 festgelegte Geheimhaltungsverpflichtung besteht nach Beendigung oder Ablauf des Vertrages f\u00fcr einen Zeitraum von f\u00fcnf (5) Jahren fort.\r\n\r\n12.6 Gem\u00e4\u00df der EU-Verordnung 2016\/679 (\u201eDSGVO\u201c) und dem Gesetzesdekret Nr. 196\/2003, in der durch das Gesetzesdekret Nr. 101\/2018 ge\u00e4nderten Fassung, werden die erhobenen personenbezogenen Daten verarbeitet, um die damit verbundenen vertraglichen und gesetzlichen Verpflichtungen zu erf\u00fcllen, wie z. B. die Erhebung vorvertraglicher Informationen, die wirtschaftliche und finanzielle Bewertung, die \u00dcberpr\u00fcfung der Zahlungsmethoden sowie den Versand kommerzieller und werblicher Mitteilungen, soweit dies zul\u00e4ssig ist.\r\nDie Angabe personenbezogener Daten ist freiwillig; eine Weigerung kann jedoch dazu f\u00fchren, dass der Vertrag nicht ausgef\u00fchrt werden kann.\r\nDie Verarbeitung erfolgt auf der Grundlage der in den Artikeln 6 ff. der DSGVO festgelegten Rechtsgrundlagen.\r\nVerantwortlicher f\u00fcr die Datenverarbeitung ist Geoplast S.p.A., Via Martiri della Libert\u00e0, 35010 Grantorto (PD), Italien.\r\n\r\n<strong>Art. 13 &#8211; Ausfuhrbestimmungen<\/strong>\r\n\r\nDer Kunde wird dar\u00fcber informiert, dass der Verkauf und die Lieferung der Produkte (oder von Teilen davon) im Falle des Exports den Ausfuhrbestimmungen z.B. Italiens und\/oder der Europ\u00e4ischen Union unterliegen k\u00f6nnen. Der Kunde stellt Geoplast von s\u00e4mtlichen Anspr\u00fcchen frei, die sich aus einem Versto\u00df des Kunden gegen solche Vorschriften ergeben.\r\n\r\n<strong>Art. 14 &#8211; Gesamter Vertrag<\/strong>\r\n\r\nDer Vertrag stellt die gesamte Vereinbarung zwischen dem Kunden und Geoplast in Bezug auf den Vertragsgegenstand dar und ersetzt alle fr\u00fcheren Vereinbarungen, Absprachen, Versprechungen und Zusicherungen, die von einer Partei gegen\u00fcber der anderen in Bezug auf den Vertragsgegenstand abgegeben wurden.\r\n\r\n<strong>Art. 15 &#8211; Abtretung<\/strong>\r\n\r\nKeine der Vertragsparteien ist berechtigt, den Vertrag oder ein Recht aus dem Vertrag ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei abzutreten.\r\n\r\n<strong>Art. 16 &#8211; Anwendbares Recht<\/strong>\r\n\r\nDer Vertrag und alle sonstigen Rechte und Pflichten zwischen dem Kunden und Geoplast unterliegen dem Recht des Staates Italien und sind nach diesem auszulegen.\r\n\r\n<strong>Art. 17 &#8211; Rechtsstreitigkeiten<\/strong>\r\n\r\nAlle Streitigkeiten, Meinungsverschiedenheiten oder Fragen zwischen den Parteien, die sich aus dem Vertrag oder aus anderen Rechten und Pflichten zwischen dem Kunden und Geoplast ergeben und nicht g\u00fctlich beigelegt werden k\u00f6nnen, werden vom zust\u00e4ndigen Gericht in Padua, Italien, entschieden.\r\n\r\n<strong>Art. 18 &#8211; Definitionen<\/strong>\r\n\r\nDie folgenden Ausdr\u00fccke haben die ihnen hiermit zugewiesene Bedeutung, es sei denn, aus dem Zusammenhang ergibt sich offensichtlich etwas anderes. Vertrag: der zwischen dem Kunden und Geoplast geschlossene Vertrag, entweder durch Annahme des Angebots durch den Kunden oder auf andere Weise. Bis zum Zustandekommen des Vertrages zwischen den Parteien bezeichnet der Begriff &#8222;Vertrag&#8220; in diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen das Angebot. Datum des Inkrafttretens des Vertrages: das Datum, an dem der Vertrag in Kraft tritt. Kunde: derjenige, dem Geoplast ein Angebot unterbreitet hat oder von dem Geoplast eine Bestellung erhalten hat oder mit dem Geoplast in sonstiger Weise eine Gesch\u00e4ftsbeziehung eingegangen ist, in der Geoplast Lieferant von Produkten und\/oder Dienstleistungen ist, sowie die Rechtsnachfolger des Kunden und jeder von Geoplast genehmigte Rechtsnachfolger des Kunden. Dokumentation: die im Vertrag genannte Dokumentation. Geoplast: Geoplast S.p.A. Installation: die Installation der Produkte, die gem\u00e4\u00df dem Vertrag durchzuf\u00fchren ist. Geistige Eigentumsrechte: Urheberrechte, Patente, Zeichnungs- und Modellrechte, Markennamen, Warenzeichen und alle anderen geistigen Eigentumsrechte.\r\nAngebot: das Angebot oder die Preisliste von Geoplast an den Kunden. Parteien: Kunde und Geoplast gemeinsam. Produkte: alle Waren, Software, Dokumentationen und Werke, die von Geoplast an den Kunden geliefert wurden oder werden. Dienstleistung(en): die im Vertrag oder nach diesem festgelegten Leistungen von Geoplast an den Kunden, wie z.B. &#8211; falls zutreffend &#8211; Beratung, Installation, Wartung und Schulung. Software: jedes Computerprogramm oder Softwaremodul, das im Vertrag spezifiziert ist. Spezifikationen: die technischen und funktionalen Spezifikationen der Produkte, wie sie in der Standarddokumentation von Geoplast beim Auftragnehmer angegeben sind. Territorium: wie im Vertrag definiert. W\u00f6rter, die den Singular bezeichnen, schlie\u00dfen auch den Plural ein und umgekehrt, sofern der Kontext dies erfordert. Die \u00dcberschriften der Artikel dienen nur der \u00dcbersichtlichkeit und haben keinen Einfluss auf ihre Auslegung.\r\n&nbsp;\r\n\r\n&nbsp;\r\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>Aktualisiert am 02 Oktober 2025<\/strong><\/p>\r\n\r\n&nbsp;\r\n<h2 class=\"title\">LADENPROTOKOLL<\/h2>\r\n&nbsp;\r\n\r\nGem\u00e4\u00df dem Dekretgesetz Nr. 73 vom 21. Mai 2025 (umgewandelt mit \u00c4nderungen in Gesetz Nr. 105 vom 18. Juli 2025), das Artikel 6-bis des Legislativdekrets 286\/2005 in Bezug auf die Wartezeiten bei Be- und Entladevorg\u00e4ngen ge\u00e4ndert hat, best\u00e4tigen wir die geltende Gesetzgebung und teilen zur Gew\u00e4hrleistung einer ordnungsgem\u00e4\u00dfen Planung der Ladeaktivit\u00e4ten Folgendes mit:\r\n\r\n<strong>1. Ladezeiten<\/strong>\r\n\r\n<ul style=\"padding-left: 30px;font-size: 15px;\">\r\n<li>Vormittag: 08:00 \u2013 12:00 \u2013 eine Beladung ist am Vormittag nicht garantiert f\u00fcr Ank\u00fcnfte nach 11:00.<\/li>\r\n<li>Nachmittag: 14:00 \u2013 17:30 \u2013 eine Beladung am selben Tag ist nicht garantiert f\u00fcr Ank\u00fcnfte nach 16:30.<\/li>\r\n<\/ul>\r\n\r\n<strong>2. Slot-Buchung<\/strong>\r\n\r\n<ul style=\"padding-left: 30px;font-size: 15px;\">\r\n<li>Der Frachtf\u00fchrer muss einen Lade-Slot buchen, indem er eine Anfrage an <a href=\"mailto:export@geoplastglobal.com\">export@geoplastglobal.com<\/a> (f\u00fcr internationale Sendungen) und <a href=\"mailto:info@geoplastglobal.com\">info@geoplastglobal.com<\/a> (f\u00fcr nationale Sendungen) sendet. Der Slot muss best\u00e4tigt werden (oder \u00fcber ein anderes von uns angegebenes System).<\/li>\r\n<li>Die kostenlose Wartezeit von 90 Minuten beginnt ab der best\u00e4tigten Uhrzeit.<\/li>\r\n<\/ul>\r\n\r\n<strong>3. Versp\u00e4tungsmanagement<\/strong>\r\n\r\n<ul style=\"padding-left: 30px;font-size: 15px;\">\r\n<li>Bei einer Versp\u00e4tung von weniger als 30 Minuten gegen\u00fcber dem best\u00e4tigten Slot wird die Beladung akzeptiert, die kostenlose Wartezeit beginnt jedoch ab dem tats\u00e4chlichen Zeitpunkt der Annahme, unbeschadet der oben genannten maximalen Ankunftszeiten.<\/li>\r\n<li>Bei einer Versp\u00e4tung von mehr als 30 Minuten gilt die Ankunft als ohne Buchung, und es finden die unter Punkt 4 genannten Regeln Anwendung.<\/li>\r\n<\/ul>\r\n\r\n<strong>4. Ankunft ohne Buchung oder mit mehr als 30 Minuten Versp\u00e4tung<\/strong>\r\n\r\n<ul style=\"padding-left: 30px;font-size: 15px;\">\r\n<li>Im Falle einer Ankunft ohne Buchung oder mit einer Versp\u00e4tung von mehr als 30 Minuten behalten wir uns das Recht vor, nur dann zu laden, wenn es betrieblich m\u00f6glich ist und nur mit Zustimmung des Frachtf\u00fchrers, ohne Anspruch auf Entsch\u00e4digung f\u00fcr Wartezeiten \u00fcber die kostenlose Frist hinaus.<\/li>\r\n<li>In Ermangelung einer solchen schriftlichen Zustimmung sind wir gezwungen, die Beladung zu verweigern und einen neuen Slot am n\u00e4chsten verf\u00fcgbaren Datum\/Uhrzeit zuzuweisen.<\/li>\r\n<\/ul>\r\n\r\n<strong>5. Erfassung der Zeiten und G\u00fcltigkeit der Ankunft f\u00fcr die kostenlose Wartezeit<\/strong>\r\n\r\n<ul style=\"padding-left: 30px;font-size: 15px;\">\r\n<li>Bei Ankunft werden die Eintrittszeit sowie Beginn\/Ende der Beladung an der Rezeption registriert und dienen als Nachweis f\u00fcr die Anwendung der oben genannten Regeln.<\/li>\r\n<li>F\u00fcr die Berechnung der kostenlosen Wartezeit von 90 Minuten muss der Fahrer an der Rezeption klare und pr\u00e4zise Angaben zum Transportauftrag machen, f\u00fcr den er anwesend ist. Bis zu diesem Zeitpunkt wird eine eventuelle Wartezeit nicht als Teil der kostenlosen Frist ber\u00fccksichtigt.<\/li>\r\n<\/ul>\r\n\r\nWir vertrauen auf die Zusammenarbeit aller Frachtf\u00fchrer, um einen geordneten Ablauf zu gew\u00e4hrleisten und gegenseitige Wartezeiten zu reduzieren.\r\n&nbsp;\r\n\r\n&nbsp;\r\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>Aktualisiert am 01. September 2025<\/strong><\/p>\r\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Verkaufsbedingungen &nbsp; Art. 1 &#8211; Allgemeines 1.1 Diese Verkaufsbedingungen gelten f\u00fcr alle Anfragen, Angebote, Bestellungen, Vertr\u00e4ge und sonstigen Rechtsbeziehungen zwischen Geoplast und dem Kunden, welche die Lieferung von Produkten und \/ oder Leistungen durch Geoplast zum Gegenstand haben. 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